Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)für Arbeitgeber
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Heimann Recruiting (nachfolgend „Vermittlerin“) gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Kunde“), die Vermittlung von geeigneten Kandidaten / Bewerbenden suchen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind schriftlich bestätigt durch die Vermittlerin.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Vermittlerin bringt Kandidaten / Bewerbende mit Kunden in Kontakt mit dem Ziel, ein Arbeitsverhältnis (oder entsprechendes Vertragsverhältnis) zwischen Kandidat und Kunde zustande zu bringen.
(2) Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald ein Kandidatenprofil übergeben wird oder der Kunde aktiv mit einem Kandidaten Kontakt aufnimmt und eine Kandidatur verfolgt.'
§ 3 Vermittlungsprovision / Vermittlungsgebühr
(1) Bei erfolgreicher Vermittlung wird eine einmalige Gebühr (Vermittlungsprovision) in Höhe von CHF 3’790.00 fällig, sobald zwischen dem vermittelten Kandidaten und dem Kunden ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag abgeschlossen wird – unabhängig davon, ob dieser befristet oder unbefristet ist.
Für Teilzeitstellen (mit einem Pensum von unter 80 %) beträgt die Gebühr CHF 3’190.00.
(2) Diese Gebühr ist exklusive MwSt., sofern gesetzlich MwSt. anfällt.
(3) Die Rechnung wird nach Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
(4) Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr erhoben.
§ 4 Dauer der Meldefrist & Erstkontakt
(1) Erkennt der Kunde einen Kandidaten, den die Vermittlerin vorgestellt hat, bis 12 Monate nach Erstkontakt, als geeignet an und stellt ihn ein, so gilt dies als Vermittlung, und die Vermittlungsgebühr nach § 3 wird fällig.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Einstellung dem Vermittlerin innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Nachbesetzung, Nichtantritt & Kündigung in der Probezeit
(1) Die Vermittlungsgebühr wird fällig mit dem Vertragsabschluss – unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt des Kandidaten.
(2) Sollte der vermittelte Kandidat den Arbeitsvertrag nicht antreten oder innerhalb der Probezeit kündigen, so besteht unter folgenden Bedingungen Anspruch auf eine kostenfreie Nachbesetzung:
Die Mitteilung über Nichtantritt oder Kündigung erfolgt schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden.
Der Kunde beauftragt die Vermittlerin explizit mit einer Ersatzsuche.
Der Grund ist von der Vermittlerin zu vertreten (z. B. fachliche Eignung, zugesicherte Qualifikationen lagen vor, aber erwiesen sich als nicht vorhanden).
(3) In anderen Fällen, z. B. bei Wechsel des Kandidaten zu einem anderen Angebot, persönlichen Gründen, unvorhergesehenen Umständen etc., besteht kein Anspruch auf Nachbesetzung.
(4) Die Ersatzsuche bezieht sich auf dieselbe Position, und es kann eine Frist gesetzt werden (z. B. maximal 2 Monate ab Mitteilung durch den Kunden) für die Suche eines Ersatzkandidaten.
§ 6 Verbot der Umgehung & Vertragsstrafe
(1) Verhindert oder verzögert der Kunde absichtlich die Meldung einer erfolgreichen Vermittlung, gilt dies als Umgehung.
(2) Gibt der Kunde Kandidaten an Dritte weiter oder stellt sie ohne Beteiligung der Vermittlerin ein, so wird die volle Vermittlungsgebühr fällig.
(3) Bei vorsätzlicher Umgehung kann die Vermittlerin eine angemessene Vertragsstrafe verlangen – ggf. bis zur Höhe der vermittelten Gebühr. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen über die zu besetzende Position zur Verfügung (Tätigkeit, Anforderungen, Arbeitsort, Vertragsart etc.).
(2) Er informiert die Vermittlerin unverzüglich, sobald ein Anstellungsvertrag mit einem von der Vermittlerin vorgeschlagenen Kandidaten abgeschlossen ist.
(3) Er stimmt zu, dass die Vermittlerin Kandidatenprofile vorstellt und Kandidaten vermittelt, soweit diese den Anforderungen entsprechen.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass alle Angaben, die er macht (z. B. Jobbeschreibung, Anforderungen), korrekt und vollständig sind.
§ 8 Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Alle Bewerbungsunterlagen, Kandidateninformationen und andere Informationen, die im Rahmen der Vermittlung übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln.
(2) Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten richten sich nach der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung von Heimann Recruiting.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten an Dritte weiterzugeben, sofern nicht vorher schriftlich von der Vermittlerin genehmigt.
§ 9 Haftung
(1) Die Vermittlerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Tod oder Körperverletzung.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Leistungsversprechen, Eignung und Dauer eines Arbeitsverhältnisses werden nicht garantiert.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vermittlungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Der Kunde kann den Vertrag schriftlich kündigen, sofern noch kein Kandidat vermittelt worden ist oder kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.
(3) Nach wirksamer Kündigung sind alle bis dahin entstandenen Ansprüche, insbesondere Vermittlungsgebühren bei erfolgreicher Vermittlung, zu erfüllen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bzw. dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Wilen bei Wollerau, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: 22.09.2025